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Förderprogramm für Unternehmen und Kommunen

Seit dem 15. November 2021 können Sie sich mit dem Förderprogramm für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für E-Fahrzeuge bis zu 70 % für Ihre unternehmenseigene Ladestation sichern. Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses.

Welche Ladestationen werden gefördert?

  • Fabrikneue, nicht öffentlich zugängliche, stationäre Ladestationen (inkl. elektrischer Anschluss)
  • Stellplätze müssen zur gewerblichen oder kommunalen Nutzung und/oder zum Aufladen von E-Fahrzeugen von Beschäftigten eines Unternehmens/Kommune vorgesehen sein
  • Geförderte Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 kW
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Kommunen, die eine solche Ladestation errichten

Ziel ist es, Unternehmen und Kommunen beim Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu unterstützen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur zu schaffen. Das Gesamtfördervolumen beträgt rund 350 Mio. Euro, der maximale Zuschuss pro Standort beträgt bei Unternehmen 45.000.- Euro. Bei Kommunen entfällt diese Begrenzung. 

Wie hoch ist die Zuwendung?

Maximal beträgt der Zuschuss 900.- Euro pro Ladepunkt und darf 70 % der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

Zum Antragsverfahren

Anträge können ab dem 23. November 2021 bis zum 31. Dezember 2022 beim Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Weitere Details zum Förderprogramm und die Richtlinie finden Sie hier!

Sonstiges

Nach Inbetriebnahme sind die zu fördernden Ladestationen im Reportingsystem der NOW GmbH unter dem Link: Obelis-Now GmbH erstmalig zu erfassen und halbjährlich jeweils zum 01. Februar und 01. August eines Jahres, die verladene Energiemenge pro Standort einzutragen.