Die Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), über die die Teilbefreiung großer industrieller Stromkunden von den Netzentgelten finanziert wird, steigt auf 0,432 ct/kWh. Die Umlage für abschaltbare Lasten wird 2021 bei 0,009 ct/kWh liegen. Die KWK-Umlage beträgt im kommenden Jahr 0,254 ct/kWh.
Informationen zur Zusammensetzung des Energiepreises für Haushaltskunden