Beim Marktstammdatenregister handelt es sich um ein umfassendes Online-Register der Bundesnetzagentur, in das alle stromerzeugenden Anlagen eingetragen sein müssen, wenn sie mit dem Stromnetz verbunden sind – das gilt selbst für kleine Stecker-Solar-Geräte, besser bekannt als Photovoltaik-Balkonmodule. Neuanlagen-Besitzer sind verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme einzutragen, für Altanlagen läuft die Übergangsfrist Ende Januar 2021 aus. Die Registrierung ist trotz eventueller Anmeldungen in den Vorgängerregistern verpflichtend und gilt auch für Anlagen, die bereits seit vielen Jahren in Betrieb sind. Und selbst wer keine Einspeisevergütung mehr bekommt, muss seine Anlage dort melden.
Wer seine Photovoltaikanlage, seinen Batteriespeicher, sein Blockheizkraftwerk, seine Windenergieanlage oder sein Notstromaggregat nicht fristgerecht im Online-Marktstammdatenregister einträgt, berichten die Stadtwerke, riskiert den kompletten Verlust der Einspeisevergütung nach dem „Erneuerbaren Energien Gesetz“ (EEG).
INFO: Über die Internetseite www.markstammdatenregister.de kann die Anmeldung vorgenommen werden.