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03. Mai 2021

VBEW: Das Bayerische Klimaschutzgesetz muss generalsaniert werden

Die Bayerische Staatsregierung hat wenige Monate nach dem Reaktorunglück in Fukushima/Japan im Mai 2011 das Bayerische Klimakonzept „Energie Innovativ“ beschlossen. Das darin festgelegte und später auf 2025 verschobene, wenig ambitionierte Ziel, bis 2021 rund 20 % des bayerischen Endenergiebedarfes aus erneuerbaren Energien zu decken, wurde mittlerweile erreicht.

„Aber jeder Grundschüler kann leicht ausrechnen, dass mit dem bisherigen Energiewende-tempo die angestrebte Klimaneutralität bis spätestens 2050 niemals erreicht werden kann“, stellt Detlef Fischer, Geschäftsführer des Verbands der Bayerisch-en Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW, fest. Einzig der Stromsektor hat seine Hausaufgaben gemacht. Mit derzeit knapp 50 % Deckungsgrad des Stromverbrauches mit erneuerbar erzeugtem Strom hat dieser Sektor maßgeblich zur bisherigen Zielerreichung der Bayerischen Staatsregierung beigetragen. Die Deckung des Energiebedarfes für den straßengebundenen Verkehr, den Flugverkehr, den Wärmebedarf in Gebäuden sowie für die Industrie erfolgt hingegen weiterhin weitestgehend auf Basis fossiler Energieträger.
Gemäß des am 01.01.2021 in Kraft getretenen Bayerischen Klimaschutzgesetzes soll das CO2-Äquivalent der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 %, bezogen auf den Durchschnitt des Jahres 1990, gesenkt werden. Tatsächlich sind die energiebedingten CO2-Emissionen in Bayern in den letzten Jahren sogar wieder leicht angestiegen. Maßgeblichen Anteil daran hat der Verkehr. Das bislang sture Festhalten der Bayerischen Staatsregierung am Verbrennungsmotor kann zu keiner Reduktion der CO2-Emissionen im Verkehrssektor führen. Somit verlagert diese das Erreichen der Klimaziele – wie die Bundesregierung – auf die nachfolgenden Generationen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung daher jüngst zum Nachsitzen in Sachen Klimaschutz geschickt. Das Bundesklimaschutzgesetz muss bis zum 31.12.2022 nachgebessert werden. Das Bayerische Klimaschutzgesetz muss hingegen vier Monate nach dem Inkrafttreten generalsaniert werden. Wäre das einem Bauunternehmer bei einem derartigen Großprojekt passiert, müsste dieser Insolvenz anmelden.
Der VBEW steht zur Klimaneutralität bis Mitte dieses Jahrhunderts und hat daher die unverbindliche Erstfassung des Bayerischen Klimagesetzes als völlig unzureichend kritisiert. Die Energiewirtschaft benötigt eine Politik, die es ernst meint mit dem Klimaschutz. Vom Bäume umarmen allein retten wir das Klima und unsere Lebensgrundlagen nicht. Die Umsetzung der Energiewende in Bayern muss nach der Bewältigung der Corona-Pandemie für die nächsten Jahrzehnte mit höchster politischer Priorität verfolgt werden. Es müssen von der Staatsregierung viele unangenehme Entscheidung getroffen werden, die nicht allen Bürgern und Unternehmen gefallen werden. Sie muss über die Landesplanung dafür sorgen, dass jede Region und jeder Ort in Bayern seine Beiträge zur Umsetzung der Energiewende leisten wird. Die Bayerische Staatsregierung muss der Gesellschaft die Notwendigkeit des Umbaus unserer Energieversorgung viel besser erklären und ihr verdeutlichen, dass diese auch eine signifikante Veränderung des bisherigen Lebensstils mit sich bringen wird.
Die aktuelle Corona-Pandemie ist nur ein Warnschuss verglichen damit, was die Veränderung unserer Lebensverhältnisse durch den Klimawandel angeht. Es sollte daher alles darangesetzt werden, die Klimakatastrophe wenigstens abzumildern.
„Wir brauchen eine Staatsregierung, die mit gutem Beispiel bei der Nutzung der Elektromobilität vorangeht und sich bei Großprojekten zur Energiewende nicht hinter ihren Beamten versteckt, sondern sich mutig an die Gegenfront der Bürgerproteste stellt. Die uns nachfolgenden Generation werden es ihr dann danken“, resümiert Detlef Fischer.

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