Grund- und Ersatzversorgung
Allgemeines zur Grund- und Ersatzversorgung
Die Grund- bzw. Ersatzversorgung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Pflichtangebot zur Versorgung mit Energie. Grundversorger im Sinne der Grundversorgungsverordnung Strom ist ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen, das nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes in einem Netzgebiet die Grundversorgung mit Elektrizität durchführt.
Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Kunden zu den veröffentlichten Preisen und Bedingungen zu versorgen.
Transparenz ist uns wichtig! Hier finden Sie unsere Gegenüberstellung, damit Sie auf einen Blick sehen, was sich 2019 gegenüber 2018 geändert hat.
Produkteigenschaften:
- 100 % Grünstrom
- Sehr flexibel
- Nur zwei Wochen Kündigungsfrist
- Monatliche Zahlungsweise
- Keine Vorauskasse
- Bestpreisabrechnung*
WIR!Strom Standard (ET)
01.01.2018 |
Grundpreis brutto | Arbeitspreis brutto |
---|---|---|
bis 550 kWh | 4,80 €/Monat | 37,19 Cent/kWh |
ab 551 kWh | 8,79 €/Monat |
28,48 Cent/kWh |
01.01.2019 | Grundpreis brutto | Arbeitspreis brutto |
bis 550 kWh | 4,80 €/Monat | 38,63 Cent/kWh |
ab 551 kWh | 8,79 €/Monat | 29,92 Cent/kWh |
WIR!Strom Standard (ZT)
01.01.2018 | Grundpreis brutto | Arbeitspreis brutto |
---|---|---|
13,49 €/Monat |
HT 28,48 Cent/kWh NT 26,08 Cent/kWh |
|
01.01.2019 |
Grundpreis brutto |
Arbeitspreis brutto |
13,49 €/Monat |
HT 29,92 Cent/kWh NT 27,54 Cent/kWh |
Hier gehts zur Stromkennzeichnung
* Unsere Bestpreis-Abrechnung passt sich flexibel Ihrem aktuellen Stromverbrauch an. Wir rechnen Ihren Verbrauch - innerhalb der Mengen- und Preisabstufungen der jeweiligen Preisgruppen - mit der für Sie optimalen Variante ab. Auch bei stark schwankenden Abnahmemengen können Sie so sicher sein, immer den für Ihren Jahresverbrauch günstigsten Preis zu haben. Fair und verbrauchsgenau.