Aus Sicht eines Stromnetzbetreibers sind beide neue „Verbraucher“, die punktuell viel Strom ziehen. Das können die Stromnetze aktuell gut verkraften und sie werden weiter ausgebaut. In den nächsten Jahren kann es jedoch in einigen Straßenzügen zu lokalen Hotspots im Netz kommen, in denen der Netzausbau nicht mehr Schritt halten kann. Ein flächendeckender vorausschauender Netzausbau ist kaum möglich, da die Netzbetreiber nicht im Voraus wissen, wer sich ein E-Auto kauft oder wie viele Wärmepumpen installiert werden. Und prophylaktisch überall mal die Leitungen zu verstärken ist angesichts der Länge des deutschen Verteilnetzes – es reicht rund 33-mal um den Erdball – volkswirtschaftlich Unfug.
Um den Übergang trotzdem für alle Beteiligten gut zu regeln, tritt ab Januar eine neue Verordnung in Kraft, die es den Netzbetreibern erlaubt, die Stromzufuhr für die neuen Verbraucher dimmen können, wenn sich eine Überlastung, also ein Stromausfall, abzeichnet.
Es ist wie im Straßenverkehr: Im Stromnetz bedeutet Stau Stromausfall. Wenn mehr Strom durchgeleitet werden soll, als das Netz hergibt, brennt die Sicherung durch. Die neue Regelung hat nun die Funktion eines Kreisverkehrs, der Staus und rote Ampeln verhindert, aber das notwendige Abbremsen und Einfädeln sorgt dafür, dass der Verkehr weiterhin flüssig läuft. Der Verkehr wird also geschickt gelenkt, eine Vollbremsung ist nicht mehr nötig.
Hinzu kommt: Die Regelung gilt nur für die neuen „Verbraucher“. Es wird bei drohender Überlastung nur der Strom für die Wallbox oder die Wärmepumpe reduziert - Kühlschrank, Waschmaschine und Internet laufen weiter wie bisher. So kann ein E-Auto dann für eine gewisse Zeit weniger schnell laden, aber es lädt weiterhin. Das reicht aus, um die Stromversorgung – auch die der Nachbarn – jederzeit sicherzustellen, bis das Stromnetz auch an diesem Hotspot ausreichend verstärkt wurde.
Quelle: BDEW-Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.