Informationen rund um Ihren Strompreis.
Wenn Sie mit der nächsten Abrechnung Ihren Strom bezahlen, bezahlen Sie viel mehr als nur den Strom.
Denn Ihr Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Als Kunde*in unseres Hauses möchten wir Ihnen auf dieser Seite einen detaillierten Einblick in die Zusammensetzung des Strompreises geben.

Was steckt alles im Strompreis für Haushaltskunden?
Der Strompreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen. Zum einen aus Steuern, Umlagen und Abgaben. Hierauf entfallen rund 45 % des Strompreises bei einem Musterhaushalt mit 3.100 kWh/Jahr. Hinzu kommen als zweiter Teil die regulierten Netznutzungsentgelte und die Konzessionsabgaben, die bei knapp 29 % liegen. Der Rest – an die 27 % – wird für die eigentliche Energielieferung, Service und Verwaltung verwendet und ist der Spielraum, auf den Energiedienstleister einen direkten Einfluss haben.

Diese Steuern, Abgaben und Umlagen sind im Strompreis enthalten
Für das Jahr 2020 beträgt die Summe der Steuern, Abgaben und Umlagen beim Strompreis netto 9,813 Cent pro Kilowattstunde.
Das steckt hinter den Steuern, Abgaben und Umlagen:
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird jedem, der Strom aus erneuerbaren Quellen wie Sonne, Wind oder Bioenergie erzeugt, ein fester Kilowattstundenpreis als Vergütung garantiert. Die so entstehenden Kosten werden letztlich über die EEG-Umlage bundesweit auf die Stromverbraucher umgelegt.
Unterstützt die Energieerzeugung aus der besonders effektiven Kraft-Wärme-Kopplung. Bei dieser Form der Energiegewinnung wird der eingesetzte Rohstoff genutzt, um gleichzeitig Strom und Wärme zu erzeugen.
Betriebe, die besonders viel Strom brauchen, sind seit 2012 von der Zahlung der Netznutzungsentgelte befreit. Die dabei entgangenen Einnahmen werden über eine Umlage ausgeglichen, die bundesweit von allen Verbrauchern bezahlt wird.
Mit der Offshore-Netzumlage (bis einschließlich 2018 als Offshore-Haftungsumlage bezeichnet), werden Risiken beim Einsatz von Windkraftanlagen auf See abgesichert sowie die Kosten für deren Netzanbindung gedeckt.
Große industrielle Stromverbraucher sollen bei drohender Instabilität des Stromnetzes vom Netz genommen werden können. Dafür erhalten sie eine Entschädigung.
Es handelt sich um eine Bundessteuer. Besteuert wird der Stromverbrauch bzw. die Entnahme von Strom aus dem Netz im deutschen Steuergebiet.
Und letztlich wird auf Strom eine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) erhoben.
