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Umlagenreduzierung für Wärmepumpen

Seit dem 01.01.2023 sieht § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) für die Strombelieferung von Wärmepumpen eine Reduzierung der KWKG-Umlage (derzeit 0,275 ct/kWh netto, Stand 01.01.2024) sowie der Offshore-Netzumlage (derzeit 0,656 ct/kWh, Stand 01.01.2024) auf null (0,00 ct/kWh) vor, sofern die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die genannten Umlagen werden durch Ihren Netzbetreiber gegenüber den Stadtwerken Landsberg KU abgerechnet und im Rahmen der Wärmestromlieferung an Sie weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass das Energiefinanzierungsgesetz derzeit noch nicht beihilferechtlich durch die Europäische Union genehmigt ist. Erst nach Vorliegen dieser Genehmigung wird die Reduzierung der KWKG-Umlage sowie der Offshore-Netzumlage automatisch im Preis für die Wärmestromlieferung berücksichtigt.

Voraussetzungen für die Umlagenprivilegierung:

  • An der genannten Verbrauchsstelle wird eine elektrisch betriebene Wärmepumpe betrieben, die über einen separaten Zählpunkt an das Stromnetz angeschlossen ist.
  • Es handelt sich bei Ihnen nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten.
  • Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche infolge eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung einer unzulässigen Beihilfe sowie deren Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt.
  • Die Reduzierung der Umlagen kann nur gewährt werden, solange sämtliche vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind. Änderungen, die für die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen relevant sind oder sein könnten, sind uns unverzüglich unter Angabe des Zeitpunkts ihres Eintritts mitzuteilen.

Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) macht Abwärme aus dem Prozess der Stromerzeugung nutzbar. Sie findet meist in Heizkraftwerken statt. Die Wärme kommt über Fernwärmenetze zu den Haushalten. Es gibt aber auch dezentrale Lösungen für Einfamilienhäuser.

Ein weiterer Teil des Strompreises ist die sogenannte Offshore-Netzumlage oder Offshore-Umlage. Sie finanziert die Installation und den Betrieb der Netzanbindung von Offshore-Windparks. Aus ihr werden Entschädigungen gezahlt, wenn es zu Störungen oder Verzögerungen beim Netzanschluss der Windparks kommt.

Gut zu wissen: Seit 1. Januar 2026 beträgt die Offshore-Netzumlage 0,941 Cent pro kWh Strom. 2025 lag sie bei 0,816 Cent.