Barrierefreiheitserklärung
Die Stadtwerke Lindau GmbH & Co. KG setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit
für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die
Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2,
BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur digitalen
Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.sw-lindau.de/ veröffentlichten Webseite
der Stadtwerke Lindau GmbH & Co. KG.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content
Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-
Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der
zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf allen Seiten gibt es Links ohne sichtbaren Text. Nutzerinnen und Nutzerwissen dadurch nicht, was beim Anklicken passiert.
- Viele Links sind nicht eindeutig benannt. Es ist unklar, wohin sie führen oder wassich dahinter verbirgt.
- Die Texte auf der Seite haben oft zu wenig Kontrast zum Hintergrund. Das machtdas Lesen besonders für Menschen mit Sehschwierigkeiten schwer.
- Beim Vergrößern der Seite werden Inhalte zum Teil von anderen Bereichenüberdeckt oder rutschen aus dem sichtbaren Bereich. Sie sind dann nicht mehr erreichbar oder lesbar.
- Beim Navigieren mit den Pfeiltasten springt der sichtbare Fokus manchmal ineinen nicht sichtbaren Bereich. Das erschwert die Orientierung.
- Das Cookiebanner ist erst ganz am Ende der Seite mit der Tastatur erreichbar.Das macht es schwierig, schnell eine Auswahl zu treffen.
- Das Navigationsmenü lässt sich nicht wie angekündigt mit der Leertaste öffnen.Das führt zu Verwirrung bei der Bedienung.
- Die Reihenfolge der Überschriften ist nicht immer sinnvoll. Dadurch fällt esschwer, sich auf der Seite zurechtzufinden, vor allem mit einem Screenreader.
- Auf der Seite gibt es Überschriften, die nicht vorgelesen werden können oder garnicht erreichbar sind. Das stört die Orientierung.
- Manche Bereiche der Seite sind zwar nicht sichtbar, können aber mit der
- Tastatur erreicht werden. Das ist verwirrend und kann zu Fehlbedienungenführen.
- Einige Elemente auf der Seite verwenden dieselbe technische Kennzeichnungmehrfach. Das kann Vorleseprogramme durcheinanderbringen.
- Es gibt Tabellen, bei denen nicht klar ist, welche Daten zu welchen Überschriftengehören. Das macht sie schwer verständlich.
- Auf einigen Seiten sind eingebettete Inhalte wie Karten oder Videos (iframes)nicht richtig beschrieben. Sie sind deshalb für Nutzer mit Vorleseprogrammenschwer zugänglich.
- Es gibt Formularfelder, die keine erklärende Beschriftung haben. Nutzerinnenund Nutzer, die Hilfsmittel verwenden, können diese Felder nur schwer oder garnicht nutzen.
- Im Kontaktformular springt der Fokus bei einem Fehler nicht automatisch in dasFeld, das ausgefüllt werden muss. Außerdem sind die Feldbeschriftungen unklar, sodass man nicht genau weiß, was eingetragen werden soll.
Diese Erklärung wurde am 23.05.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
Stadtwerke Lindau GmbH & Co. KG
Auenstraße 12
88131 Lindau (B)
08382.704.704
E-Mail: kundencenter@sw-lindau.de
Schlichtungsstelle
Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.