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Achtung: Wichtige Änderungen bei An-, Ab oder Ummeldungen ab 06. Juni 2025!

Eine bedeutende Neuerung betrifft Umzüge oder Einzüge. Bisher war es in manchen Fällen möglich, einen Vertrag rückwirkend anzumelden oder zu übernehmen – das geht künftig nicht mehr! Das bedeutet:

  • Sie müssen Ihren neuen Energievertrag rechtzeitig vor Ihrem Umzug abschließen.
  • Teilen Sie Ihrem neuen Lieferanten Ihren Einzugs- oder Auszugstermin mindestens 14 Tage vorher mit.
  • Versäumen Sie diese Frist, könnten Sie weiterhin für die Energiekosten Ihrer alten Wohnung verantwortlich sein – selbst wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist.
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