Online Kundencenter
Finden Sie hier alles rund um die Themen Rechnung: Zwischenrechnung und Rechnungskorrektur sowie alles zum Thema Umzug.
Einfach online ausfüllen und absenden - wir kümmern uns darum.
Achtung: Wichtige Änderungen bei An-, Ab oder Ummeldungen ab 06. Juni 2025!
Eine bedeutende Neuerung betrifft Umzüge oder Einzüge. Bisher war es in manchen Fällen möglich, einen Vertrag rückwirkend anzumelden oder zu übernehmen – das geht künftig nicht mehr! Das bedeutet:
- Sie müssen Ihren neuen Energievertrag rechtzeitig vor Ihrem Umzug abschließen.
- Teilen Sie Ihrem neuen Lieferanten Ihren Einzugs- oder Auszugstermin mindestens 14 Tage vorher mit.
- Versäumen Sie diese Frist, könnten Sie weiterhin für die Energiekosten Ihrer alten Wohnung verantwortlich sein – selbst wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist.